 Fachoberschule
Der Besuch unserer Fachoberschule bringt besonders dann Vorteile, wenn der Bewerber ein Studium in technischer oder naturwissenschaftlicher Richtung an einer Fachhochschule anstrebt.
Die Fachoberschule TYP I führt nach einem Schuljahr zur Fachhochschulreife.
Die Fachoberschule Typ I am Staatlichem Berufsbildenden Schulzentrum Jena-Göschwitz bietet in der Fachrichtung Technik folgende Schwerpunktrichtungen an:
- Elektrotechnik
- Metalltechnik
- Allgemeine Technik
- Bautechnik
Der Besuch unserer Fachoberschule bringt besonders dann Vorteile, wenn der Bewerber ein Studium in technischer oder naturwissenschaftlicher Richtung an einer Fachhochschule anstrebt.
Aufnahmevoraussetzungen
in der Regel mindestens eine berufliche Ausbildung, diese kann nachgewiesen werden durch:
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule und den Facharbeiter- oder Gesellenbrief in einem für die Fachrichtung Technik zugelassenen anerkannten Ausbildungsberuf.
- den Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand.
- den Abschluss einer Berufsausbildung zum/zur "Staatlich geprüften Assistent/in" an einer Höheren Berufsfachschule.
und ein Realschulabschluss, dieser kann nachgewiesen werden durch:
- das Abschlusszeugnis der Regelschule (Realschulabschluss).
- das Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule.
- ein anerkanntes gleichwertiges Zeugnis.
Die Einordnung der Bewerber in die Schwerpunkte des Typs I der Fachoberschule erfolgt entsprechend der Thüringer Schulordnung für die Fachoberschule nach dem jeweils erlernten Beruf.

Bewerbung
Zur Bewerbung für die Fachoberschulausbildung Typ I sind bis zum 31. März des Jahres einzureichen:
- ein Bewerbungsschreiben mit Angabe des Schwerpunktes
- eine beglaubigte Zeugnisabschrift des Realschulabschlusses
- ein Nachweis der beruflichen Ausbildung
- ein tabellarischer Lebenslauf zwei Passbilder
- ein Anmeldeformular (Vordruck bitte anfordern!)
- 3x 0,55 € für Portokosten in Postwertzeichen
Von Bewerbern, die zum Zeitpunkt der Anmeldung ihre schulische Vorbildung oder eventuell ihre Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben, ist eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses bis zum 30.Juni des Jahres nach- zureichen. Liegt diese zu diesem Zeitpunkt nicht vor, so wird ein Ablehnungs- bescheid erteilt, sofern nicht zwingende Gründe glaubhaft geltend gemacht werden, die eine Fristverlängerung rechtfertigen.
Kosten und Fördermöglichkeiten
Für die Ausbildung wird kein Schulgeld erhoben.
Schulbücher können z.T. als Leihexemplare von der Einrichtung kostenfrei bezogen werden.
Formelsammlungen, eventuell Tabellenbücher und Kopien von Arbeitsblättern/Umdrucke sind zu bezahlen.
Ein nicht programmierbarer Taschenrechner ist unerlässlich.
Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundes-ausbildungsförderungsgesetz (BaföG) festgesetzten Beihilfen beantragen.
Auskünfte erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
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